Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Dadurch werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.
Die MWST-Sätze sind direkt in der Bundesverfassung verankert (Art. 130 und Art. 196 Ziff. 14 BV), daher muss jede Änderung der MWST-Sätze durch eine Volksabstimmung von Volk und Ständen beschlossen werden. Seit 2011 gelten bei der Mehrwertsteuer die Steuersätze von 8% (Normalsatz), 3,8% (Sondersatz Beherbergung) und 2,5% (reduzierter Satz). Dabei dient ein Teil der MWST-Einnahmen (Normalsatz: 0,4%-Punkte, Sondersatz Beherbergung: 0,2%-Punkte und reduzierter Satz: 0,1%-Punkte) der IV-Zusatzfinanzierung. Diese ist bis Ende 2017 befristet. Aufgrund der Ablehnung der Zusatzfinanzierung fallen die MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018 tiefer aus. Dies hat auch eine Anpassung der Saldosteuersätze zur Folge.
Volk und Stände haben aber in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 zugestimmt, dass alle drei MWST-Sätze per 1. Januar 2018 zugunsten der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) um 0,1 Prozentpunkte erhöht werden.
In der nachfolgenden Tabelle sind die vorstehenden Ausführungen zusammengefasst:
|
Normalsatz |
Sondersatz Beherbergungs-leistungen |
Reduzierter Satz |
Aktuelle Steuersätze |
8.0 % |
3.8 % |
2.5 % |
- Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017 |
-0.4 % |
-0.2 % |
-0.1 % |
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.2030 |
0.1 % |
0.1 % |
0.1 % |
Stand 01.01.2018 (ohne Reform Altersvorsorge 2020) |
7.7 % |
3.7 % |
2.5% |
Wie sich die Änderung der Steuersätze im Detail auswirkt, können Sie der MWST-Info 19 Steuersatzänderung per 1. Januar 2018 entnehmen.
Abbildung der Steuersatzänderung in SAP Business One
In SAP Business One kann die Steuersatzänderung in den Steuerkennzeichen umgesetzt werden. Hierzu wird bei den bestehenden Steuerkennzeichen z.B. A1, zur Zeit 8%, ab dem 01.01.2018 der neue Steuersatz 7.7% hinterlegt. Damit kann gewährleistet werden, dass z.B. Rechnungen, die mit einem Buchungsdatum ab 01.01.2018 gebucht werden, den neuen Steuersatz enthalten. Es kann notwendig sein, dass der neue oder alte Steuersatz in einer Übergangszeit verwendet werden muss. Zu diesem Zweck werden temporäre Steuersätze angelegt. Für A1 wird z.B. ein temporärer Steuersatz A1temp angelegt. A1temp wird ab dem 01.12.2017 mit einem Steuersatz von 7.7% hinterlegt und dann ab dem 01.01.2018 mit 8% definiert. So können Rechnungen mit dem korrekten Steuersatz gebucht werden, bei denen die Leistung und das Rechnungsbuchungsdatum nicht im selben Jahr entstehen. Die Vorsteuersätze müssen entsprechend definiert werden.
Die Anpassungen der Steuerkennzeichen kann je nach Unternehmen variieren, die Darstellung zeigt deshalb nur ein mögliches Beispiel.
Einhergehend mit der Steuersatzänderung findet eine Anpassung der Mwst.-Abrechnungsformulare statt. Wir werden die Formulare in SAP Business One gemäss den Vorgaben anpassen, so dass bereits das 4. Quartal 2017 korrekt abgebildet werden kann.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat folgende Formulare bereitgestellt:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/dienstleistungen/formulare-pdf.html
Die neuen Felder im Abrechnungsformular müssen in SAP Business One in den Steuererklärungsfeldern hinzugefügt werden. Ebenso müssen bestehende Felder mit den neuen Steuersätzen angepasst werden. Hierzu ebenfalls eine Darstellung als Beispiel:
MwSt Bericht
Der angepasst MwSt Bericht steht ab der Coresuite Designer und Accounting Version 6.05 zur Verfügung.
Sollte ein kurzfristiges Update nicht möglich sein, können Sie den MwSt Bericht im Anhang herunterladen.
Unser Support Team ist Ihnen gerne bei der Einstellung der Steuerkennzeichen und Steuererklärungssätze behilflich.
Anhang- SAP Business One Beitrag zur Steueranpassung
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